Sale-and-Leaseback-Transaktionen
Bestimmung, ob die Übertragung des Vermögenswerts einen Verkauf darstellt
Die Übertragung des Vermögenswerts stellt einen Verkauf dar
102A
Nach dem Bereitstellungsdatum hat der Verkäufer/Leasingnehmer die Paragraphen 29–35 auf das Nutzungsrecht aus dem Rückleasing und die Paragraphen 36–46 auf die Leasingverbindlichkeit aus dem Rückleasing anzuwenden. Bei der Anwendung der Paragraphen 36–46 hat der Verkäufer/Leasingnehmer „Leasingzahlungen“ oder „geänderte Leasingzahlungen“ so zu bestimmen, dass der Verkäufer/Leasingnehmer keinen Gewinn oder Verlust erfasst, der sich aus dem vom Verkäufer/Leasingnehmer zurückbehaltenen Nutzungsrecht ergibt. Die Anwendung der Vorschriften dieses Paragraphen hindert den Verkäufer/Leasingnehmer nicht daran, Gewinne oder Verluste, die sich aus der teilweisen oder vollständigen Beendigung eines Leasingverhältnisses ergeben, wie in Paragraph 46(a) verlangt, erfolgswirksam zu erfassen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAG-61632