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Umsatzsteuer | Organschaft und Durchschnittssätze für landwirtschaftliche Betriebe
Ist der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs Organträger, unterliegen nach dem auch die Lieferungen der Erzeugnisse dieses Betriebs durch die Organgesellschaft der Besteuerung nach Durchschnittssätzen (§ 24 UStG).
Die Organ-GmbH eines Landwirts veräußerte das von ihm selbst erzeugte Gemüse an die GmbH, die es wusch, entstielte, verpackte und verkaufte. Es ist offenkundig, dass die dem Landwirt zuzurechnenden Umsätze des Organs unter die Durchschnittssatzbesteuerung fielen, weil er der Unternehmer für sämtliche Außenumsätze des OrgankreisesS. 3478 ist. Wie der BFH klargestellt hat, ist § 24 Abs. 2 Satz 3 UStG nicht anwendbar, dem zufolge Gewerbebetriebe kraft Rechtsform nicht als land- und forstwirtschaftliche Betriebe gelten.