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BFH 17.05.2017 II R 7/15, NWB 46/2017 S. 3478

Grunderwerbsteuer | Bemessungsgrundlage bei einem weiteren Flächenerwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz

Nach dem führt beim Erwerb weiterer Flächen aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs nach § 3 Abs. 7b Satz 2 i. V. mit Abs. 7a AusglLeistG gegen Zahlung eines Kaufpreisaufschlags die nur wertmäßige Zuordnung eines Teils des bereits für andere Flächen entrichteten Kaufpreises zu den neuen Flächen nicht zur Erhöhung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.

Anmerkung:

Der Kläger hatte im Jahr 2006 Grundstücksflächen („Grundstück 1“) durch notariell beurkundeten Vertrag nach § 3 Abs. 5 des Ausgleichsleistungsgesetzes für einen Kaufpreis von 271.600 € erworben und aufgrund des bestandskräftigen Grunderwerbsteuerbescheids die Grunderwerbsteuer dafür entrichtet. Nachdem durch Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes die Möglichkeit eröffnet worden war, den Verkehrswert de...

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