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(Neue) Verschonungsregelungen bei Unternehmensnachfolge – Teil 1
Nachdem [i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAG-61233 das , BStBl 2015 II S. 50) insbesondere die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen nach §§ 13a und 13b ErbStG a. F. als zu weitgehend betrachtet und Änderungen an dem bisher geltenden Recht angemahnt hatte, war der Gesetzgeber gezwungen, diese neu zu regeln. Mit dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des (BGBl 2016 I S. 2464) wurden die Vorgaben des BVerfG umgesetzt. Mit den koordinierten Ländererlassen v. 22.6.2017 (BStBl 2017 I S. 902 – AEErbSt 2017) nimmt die Finanzverwaltung ausführlich Stellung.
Ausführlicher Beitrag s. .
[i]Dreiteiliges PrüfungssystemViele Sonderbestimmungen führen zu einer oft schwer zu durchdringenden Komplexität des neuen Rechts. Damit einhergehend mutiert die Ermittlung des zu versteuernden Betriebsvermögenswerts bei Nachfolge in ein Einzelunternehmen im Einzelfall zu einem höchstdiffizilen „Berechnungsmarathon“. Lässt man sie außen vor (da oft auch nur Einzelfälle betreffend), kann man den zu versteuernden Betriebsvermögenswert im Grundfall der Regelverschonung wie folgt berechnen (dreiteiliges Prüfungssystem):