Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach

NWB Kommentar Bilanzierung

Handels- und Steuerrecht

9. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-482-59379-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach - NWB Kommentar Bilanzierung Online

§ 334 Bußgeldvorschriften

Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach (November 2017)

I. Überblick

1§ 334 HGB sanktioniert als Ordnungswidrigkeit

  • Verstöße von Mitgliedern des Vertretungs- oder Aufsichtsorgans gegen bestimmte bei der Aufstellung oder Offenlegung von Jahres- oder Konzernabschluss zu beachtende Vorschriften des materiellen Bilanzrechts,

  • die Erteilung des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks durch einen inhabilen Prüfer.

Betroffen sind nur die Abschlüsse von Kapitalgesellschaften, Kap. & Co.-Gesellschaften (§ 335b HGB), ausgenommen durch Abs. 5 die Abschlüsse von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen. Für sie gelten rechtsformunabhängig §§ 340n und 341n HGB. Große Personenunternehmen unterliegen nach § 20 Abs. 1 PublG ähnlichen Regelungen.

2Subjektive Voraussetzung der Ordnungswidrigkeit ist Vorsatz.

3Sanktioniert wird nur die vollendete Tat, nicht der Versuch (§ 13 Abs. 2 OWiG).

3aOrdnungswidrigkeiten kapitalmarktorientierter Gesellschaften unterliegen nach Abs. 3 Satz 2 und Abs. 3a einem erhöhten, teils an den Umsatz oder verwirklichten Vorteil geknüpften Ordnungsgeldrahmen.

II. Verletzung von Vorschriften zum Jahres-/Konzernabschluss sowie Lage-/Konzernlagebericht (Abs. 1 Nr. 1 bis 4)

1. Täterkreis

4Die Verletzung von Vorschriften des materiellen Bilanzrechts muss bei der Aufstellung oder Feststellung des Jahresabsc...

NWB Kommentar Bilanzierung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.