NWB Kommentar Bilanzierung
9. Aufl. 2018
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§ 325a Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland
Ausgewählte Literatur
Graf/Bisle, Besteuerung und Rechnungslegung der britischen „private company limited by shares“ (Limited), IStR 2004 S. 838 und 873; Seibert, Neuordnung des Rechts der Zweigniederlassung im HGB, DB 1993 S. 1705.
I. Die Offenlegungspflicht (Abs. 1 Satz 1)
1. Die betroffenen Unternehmen
1Angesprochen sind nach der Gesetzesfassung Kapitalgesellschaften mit Sitz in einem anderen EU/EWR-Staat. Die förmlichen Bezeichnungen sind in Art. 1 der jeweils aktualisierten Fassung der 4. EG-Richtlinie für die EU-Staaten aufgeführt. Bezüglich der Gesellschaften aus dem EWR-Raum ist ein Typenvergleich mit der Organisationsstruktur der deutschen Kapitalgesellschaft geboten.
Dabei ist indes die in der „Zweigniederlassungsrichtlinie vom “ niedergelegte identische Vorgabe für Zweigniederlassungen von Unternehmen in Drittstaaten nicht beachtet worden. Es handelt sich um eine standortpolitisch motivierte Unterlassung und damit um eine planmäßige Regelungslücke, die nur durch richterliche Fortbildung geschlossen werden könnte.
2Streitig ist im Schrifttum die Ausdehnung auf Kap. & Co.-Gesellschaften (→ § 264a Rz. 5). U. E. ist diese Ausdehnung in praktischer Hinsicht zweifelhaft, da die besondere Rechtsstruktu...