NWB Kommentar Bilanzierung
9. Aufl. 2018
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§ 313 Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Angaben zum Beteiligungsbesitz
Ausgewählte Literatur
Auf die unter → § 284 und → § 285 angegebene Literatur wird verwiesen.
I. Grundlagen
1. Verhältnis zum Anhang des Einzelabschlusses
1Der Konzernanhang findet sein Pendant mit weitgehend gleichem Inhalt im Anhang des Jahresabschlusses (Einzelabschlusses) gem. §§ 284 HGB ff. Sinnvollerweise erlaubt deshalb § 298 Abs. 3 HGB eine Zusammenfassung von Konzernanhang mit dem Anhang der Muttergesellschaft (→ § 298 Rz. 38). Entsprechendes gilt für den Lagebericht (→ § 315 Rz. 3).
2Der Konzernabschluss kennt als über den Einzelabschluss hinausgehende Pflichtbestandteile gem. § 297 Abs. 1 HGB die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel. Angabepflichten hierzu sind im Gesetz nicht normiert, jedoch in
DRS 21 für die Kapitalflussrechnung (→ § 297 Rz. 89 ff.) und
DRS 7 für den Eigenkapitalspiegel (→ § 297 Rz. 108 ff.).
3Die Funktion des Konzernanhangs entspricht derjenigen des Anhangs zum Jahresabschluss. Er hat darzustellen,
wie die in das Rechenwerk eingeführten Zahlen ermittelt worden sind,
wie die Einzelbeträge zu Ausweisposten aggregiert worden sind (Gliederung),
ob die aggregierten Größen zur besseren Darstellung disaggregiert werden müssen (Entlastung),
was die ausgewiesenen Posten enthalt...