NWB Kommentar Bilanzierung
9. Aufl. 2018
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§ 299 Stichtag für die Aufstellung
Ausgewählte Literatur
Harms/Küting, Konsolidierung bei unterschiedlichen Bilanzstichtagen nach künftigem Konzernrecht – Grundprobleme der Voll-, Quoten- und Equity-Konsolidierung, BB 1985 S. 432; Lüdenbach, Rumpf- oder 18-monatiges Geschäftsjahr bei Änderung des Bilanzstichtags vom Jahres- auf den Halbjahresultimo?, PiR 2007 S. 292; Maas/Schruff, Unterschiedliche Stichtage im künftigen Konzernabschluss? – Eine Stellungnahme zur Transformation von Art. 27 der 7. EG-Richtlinie, WPg 1985 S. 1; Maier, Verhindert der einheitliche Konzernstichtag unterschiedliche Geschäftsjahre im Einzel- oder Konzernabschluss?, StuB 2008 S. 700; Schneider, Zwischenberichte, PiR 2009 S. 351.
I. Regelungsinhalt
1§ 299 HGB trifft Regelungen zum Stichtag des Konzernabschlusses:
Abs. 1 bindet den Stichtag des Konzernabschlusses an den Stichtag des Einzelabschlusses des Mutterunternehmens (→ Rz. 2),
Abs. 2 und 3 betreffen die Einbeziehung von Tochterunternehmen mit abweichenden Abschlussstichtagen (→ Rz. 3).
2Der Konzernabschluss ist auf den Stichtag des Einzelabschlusses des Mutterunternehmens aufzustellen (Abs. 1). Aus der Identität der Stichtage folgt i. V. mit § 240 Abs. 2 Satz 2 HGB u. a., dass die Dauer des Konzerngeschäftsjahres zwölf Monate nicht übersch...