Konsignationslager – Finanzverwaltung macht einen Schritt in die richtige Richtung
Sehr geehrte Damen und Herren,
das für Lieferungen aus dem EU-Ausland in deutsche Auslieferungs- und Konsignationslager den UStAE angepasst und für Rechtssicherheit bei der Anwendung der BFH-Rechtsprechung gesorgt. Die steuerliche Abwicklung des Liefervorgangs kann künftig stark vereinfacht werden. Voraussetzung ist eine entsprechende Gestaltung der vertraglichen Beziehungen zwischen Lieferant und Abnehmer.
Dr. Atanas Mateev, Associate bei KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER, stellt ab der die Lösung der Finanzverwaltung vor und gibt erste Praxishinweise. Wichtig ist, dass nun geprüft werden muss – sofern dies nicht bereits nach Veröffentlichung der BFH-Urteile geschehen ist –, ob die Lieferungen über die Konsignationslager korrekt abgewickelt werden. Für eine notwendige Umstellung läuft die Nichtbeanstandungsfrist am aus.
Fast zeitgleich mit dem BMF-Schreiben hat die EU-Kommission die ersten Richtlinienvorschläge zum endgültigen Mehrwertsteuersystem in der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Darunter fällt auch die umsatzsteuerliche Behandlung bei Anwendung von Konsignationslagern. Das innergemeinschaftliche Verbringen in den Bestimmungsmitgliedstaat, gefolgt von einem lokalen Umsatz, soll ab unter bestimmten Kriterien als direkte innergemeinschaftliche Lieferung behandelt werden. Beim Thema „Konsignationslager“ ist also – auch nach diesem Schritt der Finanzverwaltung – bereits mittelfristig weiter Bewegung zu erwarten.
Beste Grüße
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
USt direkt digital 21 / 2017 Seite 1
NWB BAAAG-61317