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GK Nr. 11 vom Seite 15

Kalkulation im Großhandel (I)

Julia Schumacher M. A.; Hamburg

Unabhängig davon, ob der Markt bedingt durch die starke Konkurrenz den Preis einer Ware bestimmt oder nicht, ist eine Kalkulation unerlässlich und sei es auch nur um festzustellen, ob die Kosten gedeckt werden. In unserem ersten Beitrag zur Handelskalkulationen beschäftigen wir uns mit der Vorwärtskalkulation und in diesem Zusammenhang mit dem Handlungskostensatz, dem Kalkulationszuschlag und Kalkulationsfaktor.

Bezugspreiskalkulation

Ziel der Vorwärtskalkulation ist die Ermittlung des Einstandspreises aufgrund des folgenden Berechnungsschemas. Wir gehen vom Netto-Listeneinkaufspreis aus.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Netto-Listeneinkaufspreis
Lieferrabatt (v. H.)
=
Zieleinkaufspreis
Lieferskonto (v. H.)
=
Bareinkaufspreis
+
Bezugskosten
=
Einstandspreis (= Bezugspreis)

Die Umsatzsteuer braucht bei Einkäufen von Großhändlern nicht berücksichtigt werden, da sie für Unternehmen Vorsteuer darstellt und somit ein durchlaufender Posten ist. Sie ist ausschließlich vom Endverbraucher zu tragen und muss deshalb nur bei der Einzelhandelskalkulation zum Ansatz kommen. Es kann also hier stets vom Netto-Listeneinkaufspreis ausgegangen werden.

Preisnachlässe

Sofortrabatte werden auf den Rechnungen ausgewiesen und sofort vom ursprünglic...