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Grundstücks-/Immobilienübertragung als Geschäftsveräußerung im Ganzen
Aktueller Rechtsstand und Praxishinweise zur Anwendung
Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht liegt nach § 1 Abs. 1a UStG eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor. Der Tatbestand der Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG führt umsatzsteuerlich zur Nichtsteuerbarkeit des Übertragungsvorgangs. Die Nichtsteuerbarkeit hat den Zweck der Vereinfachung, da Umsatzsteuer, die ansonsten beim Erwerber wieder als Vorsteuer abgezogen werden könnte, nicht erhoben wird. Ziel der Regelung ist daher eine Verwaltungsvereinfachung und Schonung der Liquidität des Unternehmers bei Vermögensübertragungen in Form von Unternehmenskäufen/-verkäufen, im Rahmen von Umstrukturierungen oder Teilunternehmensübergängen. Das Institut der Geschäftsveräußerung im Ganzen ist in den letzten Jahren häufig Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung gewesen. Dieser Beitrag gibt den aktuellen Rechtsstand wieder und verdeutlicht anhand von Beispielen und Formulierungsvorschlägen die praktische Handhabung.
A. Allgemeines
Bei der Übertragung einzelner Unternehmensteile oder des Unternehmens im Ganzen im Rahmen einer Geschäftsveräußerung, ist der gesam...