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STFAN Nr. 11 vom Seite 2

Die Entfernungspauschale

Manuel Edinger; Enkenbach-Alsenborn

Im zweiten Teil des Beitrags zu den sehr praxisrelevanten Vorschriften im Bereich der Entfernungspauschale, der Auswärtstätigkeit und der doppelten Haushaltsführung werden die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte näher betrachtet. Neben dem Gesetz und den Lohnsteuerrichtlinien bildet insbesondere das hierzu ergangene BMF-Schreiben zur Entfernungspauschale vom , BStBl 2013 I S. 1376 → KIEHL CAAAE-48990 die rechtliche Grundlage.

Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG kann ein Arbeitnehmer seine Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Werbungskosten zu seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen.

Wohnung

Der Wohnungsbegriff i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG ist weiter zu fassen als der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff nach § 181 Abs. 9 BewG. Nicht relevant sind daher eine Mindestgröße der Wohnung und das Vorhandensein üblicher Nebenräume wie Küche, Bad, Dusche und Toilette. Stattdessen kann nach R 9.10 Abs. 1 Satz 2 LStR eine Wohnung z. B. bereits in einem möblierten Zimmer, einem Gartenhaus oder einem Schlafplatz in einer Massenunterkunft bestehen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Arbeitnehmer die Wohnung regelmäßig zur Übernachtung nutzt...