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FG München 10.10.2017 14 K 344/16, NWB 45/2017 S. 3404

Umsatzsteuer | Bauträger nicht Schuldner der Umsatzsteuer

Ein Bauträger, der die bebauten Grundstücke weiterveräußert oder vermietet hat, schuldet in den Jahren 2011 bis 2013 nicht die Umsatzsteuer für Bauleistungen, die inländische Unternehmer (Bauhandwerker) an ihn erbracht haben. Das Finanzamt kann dies nicht davon abhängig machen, dass der Bauträger dem Bauhandwerker die Umsatzsteuer auf den ihm in Rechnung gestellten Nettobetrag bezahlt hat oder dass S. 3405 [i]Schmidt, NWB 10/2016 S. 696das Finanzamt mit dem Anspruch des Bauhandwerkers gegen den Bauträger auf Zahlung der Umsatzsteuer aufrechnen kann. Dies hat der 14. Senat des entschieden.

Anmerkung:

Das Urteil hat erhebliche praktische Auswirkungen. Denn es bewirkt, dass Bauträger im Rahmen der Verjährung und der Änderungsvorschriften jederz...

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