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Einkommensteuer | Basisschutz durch zeitgleiche gesetzliche und private Krankenversicherung
Das entschieden, dass bei Bestehen einer Basisabsicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung Beiträge für eine gleichzeitig abgeschlossene private Krankenversicherung, die ebenfalls der Basisabdeckung dient, nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.
Mit ihrer Einkommensteuererklärung 2014 machte die Klägerin u. a. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von insgesamt 6.030 € sowie Beiträge für eine private Basiskrankenversicherung in Höhe von 4.059 € geltend. Das Finanzamt hat die Beiträge zur privaten Basiskrankenversicherung unter Hinweis auf Rn. 69 des (BStBl 2013 I S. 1087) nicht als Sonderausgaben berücksichtigt, da bei einer bestehenden Basisabsicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung ei...