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BFH 19.04.1989 II R 27/86
Grunderwerbsteuer; | steuerfreier Erwerb durch Stiefkind (§ 3 GrEStG)
Die Eigenschaft als Stiefkind i.S. des § 3 Nr.6 Satz 2 GrEStG Baden-Württemberg bzw. GrEStG 1983 ist nicht vom Fortbestand der Ehe abhängig, durch welche das Stiefkindverhältnis begründet wurde ().