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Ein Jahr „Erbschaftsteuerreform 2016“
Eine Bestandsaufnahme
[i]Bäuml, NWB 47/2016 S. 3516 Am , also genau vor einem Jahr, wurde es verkündet, das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, mit dem der Steuergesetzgeber die Vergünstigungen im Unternehmenserbschaftsteuerrecht unter grundsätzlicher Beibehaltung des Verschonungskonzepts für Produktivvermögen in Teilen neu gefasst hat. Damals ahnte niemand, dass auch die Finanzverwaltung länger als ein halbes Jahr benötigen würde, um sich auf die dringendsten Konkretisierungen der §§ 13a bis 13c, 28a ErbStG im Rahmen koordinierter Anwendungserlasse, und dann auch nur ohne Bayern, zu verständigen. Nach einem Jahr „Erbschaftsteuerreform 2016“ haben wir bei Hermann-Ulrich Viskorf – bis 2015 Vizepräsident des Bundesfinanzhofs und viele Jahre als Vorsitzender Richter des II. Senats mit Fragen der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung befasst – nachgefragt, wie sie aussieht, die Zukunft des Erbschaftsteuerrechts. Muss schon bald mit einer weiteren verfassungsrechtlichen Überprüfung der Vorschriften gerechnet werden?
Mit den Anwendungserlassen zur Erbschaftsteuer vom nimmt die Finanzverwaltu...