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Track 04 | INVEST-Zuschuss für Wagniskapital: Keine Steuerfreistellung bei Gesellschafterdarlehen als Fremdkapital
Der INVEST-Zuschuss für Wagniskapital wird grundsätzlich nur gewährt, wenn für den Erwerb eines Gesellschaftsanteils an einer jungen Kapitalgesellschaft Eigenkapital eingesetzt wird. Wird Fremdkapital eingesetzt, kann die Steuerbefreiung auch dann nicht beansprucht werden, wenn der trotzdem gewährte Zuschuss nicht zurückgefordert wird. Dies gilt auch in den Fällen, in denen nach dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen ein Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital umgewandelt wird.
Keine Steuerfreistellung des INVEST-Zuschusses für Wagniskapital bei Gesellschafterdarlehen als Fremdkapital. – So ist eine aktuelle Fach-Info der Finanzbehörde Hamburg überschrieben.
Das Förderprogramm INVEST des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt junge innovative Unternehmen bei der Suche nach Kapitalgebern für das benötigte Startkapital. Private Investoren – insbesondere Business Angels – sollen motiviert werden, Wagniskapital zur Verfügung zu stellen. Seit Anfang 2017 gelten neue Förderbedingungen, die das INVEST-Programm noch attraktiver machen sollen. Bereits mit unserer Oktober-Ausgabe 2017 hatten wir Sie darüber informiert: Die Regelungen für die Steuerbefreiung nach § ...