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Ertragszuschuss in der Organschaft
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAG-60219 Die Gemengelage bei der ertragsteuerlichen Organschaft ist schwer zu durchschauen, wenn es um die Frage geht, wie Sonderfälle möglicher Mehr- bzw. Minderabführungen in organschaftlicher Zeit unter den Wortlaut des § 14 Abs. 4 KStG zu fassen sind. [i]BFH, Urteil vom 15.3.2017 - I R 67/15 NWB LAAAG-51394 Hier herrscht zwischen Finanzverwaltung, Rechtsanwendern und Rechtsprechung seit Jahren keine rechte Einigkeit. Diskussionspotenzial birgt insbesondere die Frage, in welchen Fällen eine Mehr- bzw. Minderabführung entstehen kann, obwohl auf den ersten Blick gar keine Abweichung zwischen dem handelsrechtlich abzuführenden Gewinn und dem Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft vorliegt. In einer aktuellen Entscheidung liefert der BFH wertvolle Hinweise zur Beurteilung organschaftlicher Mehr- und Minderabführungen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Entwicklung der BFH-Rechtsprechung
[i]Grundlagen „Steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG“ NWB EAAAF-82078 Der BFH befasste sich im Urteil vom - I R 67/15 NWB LAAAG-51394 insbesondere mit einem Ertragszuschuss eines Organträgers an seine Organgesellschaft. Der nicht rückzahlbare Zuschuss stellte eine verdeckte Einlage dar, die zu einem Zugang beim steuerlichen Einlagekonto der Organgesellschaft führte. B...