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Körperschaftsteuer – Bedenken gegen Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Streubesitzdividenden (FG)
Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Streubesitzdividenden gemäß § 8b Abs. 4 KStG i. d. F. des EuGH-Umsetzungsgesetzes vom bestehen für das FG Hamburg Bedenken.
Hintergrund: Der Gerichtsbescheid betrifft die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Streubesitzdividenden gemäß § 8b Abs. 4 KStG i. d. F. des EuGH-Umsetzungsgesetzes vom und – als Annex – gemäß § 9 Nr. 2a GewStG. Der zur Umsetzung des in § 8b KStG eingefügte Abs. 4 sieht abweichend von § 8b Abs. 1 und Abs. 5 KStG die vollständige Berücksichtigung beispielsweise von Dividendeneinkünften einer Kapitalgesellschaft vor, wenn die Beteiligung weniger als 10 % des Grund- oder Stammkapitals beträgt, während bei Beteiligungen von mindestens 10 % solche Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens lediglich i. H. von 5 % anzusetze...