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NWB EV 11/2017 S. 366

Einkommensteuer – Vorauszahlungen für Zeiträume nach dem Tod sind Nachlassverbindlichkeiten (FG)

Gegenüber dem Erblasser festgesetzte Einkommensteuervorauszahlungen auch für ein Kalendervierteljahr, das erst nach dessen Tod beginnt, sind vom Erben als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig.

Sachverhalt: Der Kläger ist Gesamtrechtsnachfolger seines am verstorbenen Vaters. Das Finanzamt hatte gegenüber dem Vater Einkommensteuer-Vorauszahlungen für das III. und IV. Quartal 2014 festgesetzt. Diese machte der Kläger als Nachlassverbindlichkeiten im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung geltend. Das Finanzamt erkannte nur die Vorauszahlungen für das III. Quartal an, weil die Steuer für das IV. Quartal erst mit dessen Beginn und damit nach dem Todestag des Vaters entstanden sei (vgl. FG Münster, Newsletter aus Oktober 2017).

Hierzu führte das FG Münster weiter au...

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