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Einkommensteuer | Keine Begünstigung von Sanierungsgewinnen vor Inkrafttreten des § 3a EStG
Wenn ein Sanierungsgewinn dadurch entstanden ist, dass die Schulden vor dem erlassen worden sind, kommt nach dem weder eine Einkommensteuerbefreiung dieses Sanierungsgewinns nach § 3a EStG n. F. noch eine Billigkeitsmaßnahme nach den (BStBl 2003 I S. 240) oder vom (BStBl 2017 I S. 741) in Betracht.
Mit Urteil vom selben Tag hat der I. Senat des BFH ebenso entschieden (Urteil vom - I R 52/14 NWB QAAAG-60392). Das Urteil, so unerfreulich es für den Kläger ist, muss auch als „Ohrfeige” für das BMF gesehen werden, das meinte, mit seinem Schreiben vom (BStBl 2017 I S. 741) den vom Großen Senat des BFH beanstandeten Sanierungserlass für eine Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des § 3a EStG weiterhin anzuwenden. Der BFH hatte in dieser Sache zweimal das Ruhen des Verfahrens ange...