USt direkt digital Nr. 20 vom Seite 1

Europäische Kommission plant umfassende Modernisierung des Umsatzsteuerrechts

Beate A. Blechschmidt | verantwortliche Redakteurin | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anfang Oktober 2017 hat die Europäische Kommission weitreichende Pläne zur Reform des Umsatzsteuerrechts in der EU vorgestellt. Dadurch soll das bisherige vorübergehende System durch ein sogenanntes endgültiges System ersetzt werden, welches gleichzeitig dabei helfen soll, den Mehrwertsteuerbetrug wirksamer zu bekämpfen. U. a. sollen innergemeinschaftliche Lieferungen zukünftig unter Ausweis von Umsatzsteuern abgerechnet werden und es wird ein „Zertifizierter (Umsatz-)Steuerpflichtiger“ eingeführt. Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen wird eine zentrale Anlaufstelle etabliert, bei der in einem Online-Portal u. a. die Erklärungen in der Landessprache abgegeben werden.

Jürgen Scholz stellt ab der die vier neuen Eckpfeiler des neuen Mehrwertsteuerraums vor. Darüber hinaus erläutert er den weiteren Umsetzungsprozess und zeigt die zu erwartenden Auswirkungen auf die Unternehmen auf.

So geht es weiter: Dieser Legislativvorschlag wird nun den Mitgliedstaaten im Rat zur Zustimmung und dem Europäischen Parlament zur Stellungnahme vorgelegt. Die Kommission wird anschließend im Jahr 2018 einen detaillierten Vorschlag zur Änderung der sogenannten Mehrwertsteuerrichtlinie vorlegen, damit die heute vorgeschlagene endgültige Mehrwertsteuerregelung reibungslos umgesetzt werden kann. Anschließend müssen die Mitgliedstaaten die geänderten Vorschriften der Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Beste Grüße,

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
USt direkt digital 20 / 2017 Seite 1
NWB YAAAG-60291