Reisekosten
3. Aufl. 2017
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Vorwort
„Zum Reisen gehört Geduld, Mut, guter Humor, Vergessenheit aller häuslichen Sorgen, und daß man sich durch widrige Zufälle, Schwierigkeiten, böses Wetter, schlechte Kost und dergleichen nicht niederschlagen läßt“, so Adolph Freiherr von Knigge (1752 - 1796).
Das gilt sinngemäß auch heute noch für das mit dem Reisen verbundene Reisekostenrecht. Nachdem das zum reformierte steuerliche Reisekostenrecht eingeführt wurde, scheint sich die betriebliche Praxis mit den neuen Regelungen vertraut gemacht zu haben. Derweil bewegen sich Finanzverwaltung und Rechtsprechung aber offenbar noch weitgehend in der Vergangenheit, sprich im alten Reisekostenrecht. Auf Seiten der Finanzverwaltung mag ein Beleg hierfür sein, dass auf das sehr umfangreiche zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts zum zwar das noch umfangreichere ergänzte folgte sowie das zur ertragsteuerlichen Beurteilung von entsprechenden Aufwendungen für die Anwendung bei der Gewinnermittlung veröffentlicht worden ist. Seitdem ist es jedoch um das Reisekostenrecht in der Finanzverwaltung recht still ...