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FG Münster Urteil v. - 7 K 561/17 Kg

Gesetze: SGB X § 103, SGB X § 104, SGB II § 11, EStG § 74

Kindergeld

Erstattung von Kindergeldansprüchen an den Sozialleistungsträger

Leitsatz

1) Im Verhältnis zwischen Familienkasse und Sozialleistungsträger besteht grundsätzlich eine nachrangige Verpflichtung des Sozialleistungsträgers.

2) Ein Erstattungsanspruch des nachrangigen Sozialleistungsträgers besteht nicht, wenn der nachrangige Leistungsträger seine Leistung auch bei Leistung des vorrangig verpflichteten Leistungsträgers hätte erbringen müssen.

3) Sofern die Auszahlung von Kindergeld für den Monat der Geburt eines Kindes aufgrund der Bearbeitungsdauer unter keinen Umständen bereits im Monat der Geburt möglich ist, hat der Sozialleistungsträger auch keinen Anspruch auf Erstattung des Kindergelds für diesen Monat.

Fundstelle(n):
OAAAG-60212

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 30.08.2017 - 7 K 561/17 Kg

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