Steuerfreiheit eines privaten Veräußerungsgeschäftes
Leitsatz
1. Für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung bei § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG sind grundsätzlich
die Zeitpunkte maßgebend, in denen die obligatorischen Verträge abgeschlossen wurden.
3. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken wird auch dann angenommen, wenn der Steuerpflichtige einem Kind, für das er Anspruch
auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag hat, eine Eigentumswohnung unentgeltlich zur alleinigen wohnlichen Nutzung überlässt.
4. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 2. Alt. EStG setzt voraus, dass im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren
eine „ausschließliche”, im Sinne einer zusammenhängenden und ununterbrochenen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vorliegt, die
allerdings nicht die vollen drei Kalenderjahr umfassen muss.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1795 Nr. 22 ErbStB 2017 S. 371 Nr. 12 DAAAG-60207
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