Diplomsozialarbeiterin ist bei der Betreuung behinderter und suchtkranker Menschen gewerblich tätig
Leitsatz
1) Eine Diplomsozialarbeiterin, die Menschen mit einer psychischen Erkrankung, körperlichen oder geistigen Behinderung oder
chronischer Suchterkrankung (Alkohol oder Cannabis) Unterstützung für eine selbstbestimmte Lebensführung gibt und zu diesem
Zweck nach einem persönlichen Erstgespräch auch angestellte Fachkräfte beschäftigt, insbesondere Diplom-Heilpädagogen und
Diplom-Sozialarbeiter, ist gewerblich tätig.