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Fondsgesellschaften; Verklammerung der Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit; Überschreiten privater Vermögensverwaltung
(1) Besteht das Geschäftskonzept einer Fondsgesellschaft (GmbH & Co. KG) in dem Ankauf, der Vermietung und dem Verkauf beweglicher Wirtschaftsgüter, ist eine Verklammerung dieser Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit rechtlich nur dann zulässig, wenn bereits im Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit festgestanden hat, dass sich das erwartete positive Gesamtergebnis nur unter Einbeziehung des Erlöses aus dem Verkauf der vermieteten (verleasten) Wirtschaftsgüter erzielen lässt (insoweit inhaltsgleich mit NWB DAAAG-56540). (2) Die Verklammerung der Teilakte bedingt, dass die Grenze der privaten Vermögensverwaltung überschritten wird (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Nr. 2, § 22 Nr. 3 EStG; § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO; § 2 Abs. 1, § 10a GewStG). ...