Neues zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen …
... geänderte BFH-Rechtsprechung mit Vertrauensschutz
Nachdem bislang umstritten und höchstrichterlich ungeklärt war, welche steuerrechtlichen Auswirkungen die Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG auf das Vorliegen von nachträglichen Anschaffungskosten im Sinne des § 17 Abs. 2 EStG hat, tritt mit dem die notwendige grundsätzliche Klärung und Rechtssicherheit ein. Der BFH hat die Berücksichtigung von Finanzierungsmaßnahmen in Form von Darlehen und Bürgschaften eingeschränkt. Aufwendungen des Gesellschafters aus seiner Inanspruchnahme als Bürge für Verbindlichkeiten der Gesellschaft führen nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung. Der BFH gewährt jedoch Vertrauensschutz in die bisherige Rechtsprechung für alle Fälle, in denen der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum Tag der Veröffentlichung des Urteils am geleistet hat oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden ist. Schießl stellt ab die neu ergangene Rechtsprechung des BFH vor, die erstmals die steuerrechtlichen Auswirkungen der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG auf die Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten im Sinne des § 17 EStG zum Gegenstand hat, und weist auf die sich hieraus ergebenden Konsequenzen hin.
Anwendung des reformierten Unternehmenserbschaftsteuerrechts
Die reformierten Regelungen zum Unternehmenserbschaftsteuerrecht gelten bereits für Erwerbe mit einer Steuerentstehung nach dem . Insbesondere bei der Steuerplanung unentgeltlicher Übertragungsfälle gibt es seitdem nicht unerhebliche Unsicherheiten in der Auslegung dieser Neuregelungen. Mittlerweile wurde der koordinierte Ländererlass zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes vom bekanntgegeben. Alle Länder außer Bayern haben sich darauf verständigt. Dieser ist nicht nur umfangreich ausgefallen, sondern auch recht anschaulich mit vielen Beispielen ausgestattet. Hubert gibt ab einen Überblick und beleuchtet einige grundlegende Aspekte näher.
Auslagerung von Pensionszusagen auf eine Rentner-GmbH
Ein besonderes Problem in der Praxis stellt die Auslagerung von Pensionszusagen auf eine Rentner-GmbH dar. Anlass dafür ist z. B. die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung von GmbH-Anteilen. In diesen Fällen werden dann Wege gesucht, wie bestehende Pensionsverpflichtungen gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer steuerneutral „entsorgt“ werden können. Mit den Urteilen vom hat der BFH nunmehr die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen zusammen mit entsprechenden Finanzmitteln im Wege der befreienden Schuldübernahme nach §§ 415 ff. BGB auf eine neu gegründete Rentner-GmbH oder eine bereits bestehende GmbH ohne Lohnzufluss zugelassen. Ott nimmt ab dazu Stellung.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 20/2017 Seite 1
NWB GAAAG-60031