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Veräußerung einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Zweitwohnung nicht als privates Veräußerungsgeschäft steuerbar
Von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft sind nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG Grundstücke ausgenommen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken (erste Alternative) oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken (zweite Alternative) genutzt werden. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken kann auch bei einer Zweit- oder Ferienwohnung vorliegen. Denn ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, es ihm aber in der übrigen Zeit durchgängig als Wohnung zur Verfügung steht.
Unter die Regelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, die Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung selbstgenutzter Wohnimmobilien von der Steuerbarkeit ausschließt, fallen damit auch Zweitwohnungen, ausschließlich eigengenutzte Ferienwohnungen sowie Wohnungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt werden ( NWB HAAAG-59871). Ist deren Nutzung auf Dauer angelegt, kommt es nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige noch eine oder mehrere weitere Wohnungen hat und wie oft er sich...