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Auch auf Stundenbasis tätiger Anästhesist im Klinik-OP ist abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig
Nach der Rechtsprechung des Hessischen Landessozialgerichts ist ein im OP-Bereich einer Klinik tätiger Facharzt für Anästhesiologie regelmäßig abhängig beschäftigt und unterliegt somit der Sozialversicherungspflicht.
I. Sachverhalt
Der Kläger ist Facharzt für Anästhesiologie. Er war in einem Landkreis für verschiedene Kliniken in deren Anästhesieabteilung tätig. Die Vergütung erfolgte auf Stundenbasis.
Die Deutsche Rentenversicherung stellte auf einem Statusfeststellungsantrag fest, dass der Facharzt für Anästhesiologie eine abhängige Beschäftigung ausübe und daher eine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung bestehe.
Gegen diese Feststellung klagte der Anästhesist. Er vertrat die Ansicht, dass er nicht abhängig beschäftigt sei, da er nicht dazu verpflichtet gewesen sei, an Besprechungen des Operationsteams teilnehmen zu müssen und sich den Operationssaal frei habe auswählen können.
Eine honorarärztliche Tätigkeit sei zulässig und gesetzlich ausdrücklich vorgesehen. Die Ablehnung einer selbständigen Tätigkeit würde eine unzulässige Beschränkung der freien Berufsausübung der Ärzte bedeuten. Die Vorinstanz gab der Rentenversicherung Re...