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GmbH | Grenzüberschreitender Formwechsel einer niederländischen B. V. in eine deutsche GmbH
Die Anmeldung der Umwandlung einer nach niederländischem Recht gegründeten, im niederländischen Handelsregister der Kammer für Handelssachen eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (B. V.) im Wege eines grenzüberschreitenden Formwechsels in eine deutsche GmbH, die Verlegung ihres Satzungs- und Verwaltungssitzes sowie die Änderung der Firmierung darf das Registergericht nicht mit der Begründung zurückweisen, es fehle hierfür an einer Regelung durch den nationalen Gesetzgeber.
Auch [i]Grundlagen „Formwechsel“ NWB QAAAF-77023 wenn die B. V. in §§ 191, 226 UmwG, die abschließend die Rechtsträger benennen, die einen Formwechsel durchführen können, nicht aufgeführt ist, sind nach Auffassung des OLG Düsseldorf nach der „Vale-Entscheidung“ des NWB VAAAE-16289) Art. 49 und Art. 54 AEUV so zu verstehen, dass eine...