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Zur umsatzsteuerlichen Beurteilung der Rückgabe von Pflanzenresten einer Biogasanlage
Der BFH entscheidet über die Lieferung von Biomasse an einen Biogasanlagenbetreiber und Rückgabe der verbleibenden Pflanzen-
reste.
A. Leitsatz (amtlich)
1. Übergibt ein Landwirt dem Betreiber einer Biogasanlage aufgrund einer zwischen beiden geschlossenen Vereinbarung Biomasse, die im Eigentum des Landwirts verbleibt und lediglich zur Gewinnung von Biogas genutzt wird, so erfüllt die Rückgabe der verbleibenden Pflanzenreste an den Landwirt mangels einer Zuwendung nicht die Voraussetzungen einer Besteuerung nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG.
2. Steht von vornherein fest, dass der Abnehmer einen Teil der übergebenen Biomasse wieder zurückgeben muss, beschränkt sich der wesentliche wirtschaftliche Zweck der Lieferung auf das dem Abnehmer nach dem Inhalt der Leistungsvereinbarungen verbleibende Biogas.
B. Sachverhalt
Die Klägerin (H-KG) betreibt eine Biogasanlage. Die Biomasse zur Biogaserzeugung erwirbt die Klägerin von der K. und M. H. GbR Agrarhandel und Dienstleistung, welche die Biomasse wiederum zuvor von der K. H. Landwirtschaft erwirbt. Die bei der Produktion des Biogases anfallenden Gärreste werden an die K. H. Landwirtschaft zurückgegeben. Die Lieferung der Biomasse bzw. die Rücklieferung des Gärrestes b...