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StuB Nr. 19 vom Seite 754

Private E-Bikes: Führt das Aufladen im Betrieb zum Verbrauch der 44 €-Freigrenze?

StB Michael Seifert, Troisdorf

Nach § 3 Nr. 46 EStG sind steuerfrei ...

„zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 zweiter Halbsatz (EStG) an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes) und für die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung;“ (weitergehend: NWB XAAAF-89036, BStBl 2016 I S. 1446 = Kurzinfo StuB 2017 S. 37 NWB XAAAF-89934)

Aktuell stellte sich die Frage, ob das Laden von privat erworbenen Elektrofahrrädern, die verkehrsrechtlich nicht als Kfz einzuordnen sind (ohne Kennzeichen- und Versicherungspflicht), am Arbeitsplatz von der seit dem geltenden Lohnsteuerbefreiung von Ladestrom für E-Fahrzeuge ausgeschlossen ist und wie eine korrekte Lohnabrechnung im Falle der Steuerpflicht auszusehen hat.

Hierzu hat der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister näher Stellung genommen (BT-Drucks. 18/13307 vom ). Danach gilt im Wesentlichen Folgendes:

Seit dem gilt eine auf fünf Jahre befristete Steuerbefreiung nach für den geldwerten Vorteil aus der Zurverfügungstellung von Ladestrom für Elektro-Kfz an den Arbeitnehmer. Elektrofahrräder, deren Motoren lediglich Geschwindigkeiten bis

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