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Kosten für das Vorhalten einer Wohnung am künftigen Beschäftigungsort
Einen interessanten und gleichwohl praxisbedeutsamen Sachverhalt hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden (Urteil vom - 3 K 3278/14 NWB EAAAG-54133, nrkr., BFH-Az.: VI B 69/17).
Im Urteilsfall war die Klägerin Oberärztin und unterhielt eine angemietete 2½ Zimmer-Wohnung in Berlin. Infolge der Geburt der Tochter befand sie sich in Elternzeit und zog zu dem Lebensgefährten nach Hannover. Während der Elternzeit nahm die Klägerin eine Teilzeitstelle in dem während der Elternzeit möglichen Umfang an. Nach der Planung der Familie sollte der Familienwohnsitz mit dem Kind in Hannover bleiben und die Klägerin würde nach dem Ende der Elternzeit wieder ihre bisherige Vollzeitstelle in Berlin aufnehmen.
Wegen des starken Wohnungsmangels in Berlin und wegen des preisgünstigen Mietvertrags behielt die Klägerin die dortige Wohnung bei und setzte die entstandenen Kosten (unter Berücksichtigung der Einnahmen aus einer Untervermietung) als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ab.
Die Wohnung in Berlin wurde erst gekündigt, als die Klägerin sich für eine andere (Vollzeit-)Stelle entschieden hatte. Dem Kostenabzug folgt auch das FG Berlin-Brandenburg, wobei das FG für die berufliche...