Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößen 2018 veröffentlicht
Anpassung der maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung
Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2018 bekanntgemacht. Wie im Sozialgesetzbuch vorgesehen, werden wichtige Grenzwerte in der Sozialversicherung entsprechend der Einkommensentwicklung im vorvergangenen Jahr (2016) angepasst.
I. Jahresarbeitsentgeltgrenze
Besonderes Augenmerk liegt in jedem Jahr auf der (erwarteten) Höhe der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze), auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Sie markiert den Betrag, ab dem ein Arbeitnehmer nicht mehr der Krankenversicherungspflicht unterliegt. Umgekehrt „rutschen“ bislang krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer in die Krankenversicherungspflicht, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt diesen Grenzwert nicht mehr übersteigt.
Die allgemeine JAE-Grenze soll von bislang 57.600 € auf 59.400 € angehoben werden.
II. Beitragsbemessungsgrenzen
Ebenfalls nach oben angepasst werden die Beitragsbemessungsgrenzen. Nur Arbeitsentgelte, die diese Beträge übersteigen, werden nicht mehr mit SV-Beiträgen belegt.
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen führen also beim Arbeitgeber zu höheren Lohnnebenkosten, beim Arbeitnehmer bewirken sie, dass (bei gleichbleibendem Brutto) weniger Nett...