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LSG Bayern Beschluss v. - L 16 SF 170/17 AB

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine Richterablehnung ohne Namensnennung ist zulässig, wenn ein Konkretes, individualisierbares Verhalten gerügt wird, aber dem Betroffen der Name des Richters nicht bekannt ist.

2. Verfahrensfehler führen nur dann zum Erfolg des Ablehnungsgesuchs, wenn Willkür oder Benachteiligungsabsicht vorliegen.

Fundstelle(n):
PAAAG-58665

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Bayern, Beschluss v. 16.08.2017 - L 16 SF 170/17 AB

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