Zollrechtliche Bewilligung des Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten: Vereinbarkeit des Abfragens personenbezogener
Arbeitnehmerdaten (Steuer-ID-Nr., zuständiges FA) mit der EU-Grundrechtscharta
Leitsatz
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Artikel 267 UAbs. 2 AEUV um eine Vorabentscheidung zu folgender Frage ersucht:
Ist Artikel 24 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom mit
Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung des Zollkodex der Union (UZK-DVO) dahin auszulegen, dass es der Zollbehörde hiernach gestattet ist, den Antragsteller
aufzufordern, die vom deutschen Bundeszentralamt für Steuern für die Erhebung der Einkommensteuer zugeteilten Steueridentifikationsnummern
und die für die Veranlagung zur Einkommensteuer zuständigen Finanzämter hinsichtlich der Mitglieder des Aufsichtsrats des
Antragstellers und der bei diesem tätigen geschäftsführenden Direktoren, Abteilungsleiter, Leiter der Buchhaltung, Leiter
der Zollabteilung sowie der für Zollangelegenheiten verantwortlichen Personen und der Personen, die Zollangelegenheiten bearbeiten,
mitzuteilen.
Fundstelle(n): PStR 2018 S. 34 Nr. 2 AAAAG-58537
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Beschluss v. 09.08.2017 - 4 K 1404/17 Z
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