Regelmäßige Arbeitsstätte eines Amtsbetriebsprüfers: Qualitativer und quantitativer Schwerpunkt der Tätigkeit – Differenzierung
zwischen Innen- und Außendienst
Leitsatz
Ein Außenprüfer der Amtbetriebsprüfungsstelle, der seine typischen Innendiensttätigkeiten (Vorbereitung und Auswertung der
Prüfung) nicht in einem häuslichen Arbeitszimmer, sondern in der Dienststelle erbringt, hat seine regelmäßige Arbeitsstätte
im Tätigkeitsfinanzamt, wenn die Innendiensttätigkeiten in zeitlicher Hinsicht im Verhältnis zur Außendiensttätigkeit überwiegen.
Zwischen den einzelnen Abschnitten einer Außenprüfung von ihrer Vorbereitung über die eigentliche Prüfung bis hin zu ihrer
Auswertung durch die Bekanntgabe von Änderungsbescheiden kann nicht in qualitativer Hinsicht nach mehr oder weniger gewichtigen
Abschnitten bzw. Aufgaben differenziert werden.
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1577 Nr. 19 NWB-Eilnachricht Nr. 45/2017 S. 3402 NAAAG-58524
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 22.08.2017 - 10 K 4104/14 E
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