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STFAN Nr. 10 vom Seite 2

Der Begriff der „Ersten Tätigkeitsstätte“

Manuel Edinger; Enkenbach-Alsenborn

Bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit können die unterschiedlichsten Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei sind die Aufwendungen, die im Rahmen der Entfernungspauschale, der Auswärtstätigkeit und der doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden können, von hoher Relevanz.

Vorliegend werden in einer Beitragsreihe die Grundlagen zur Ermittlung dieser Kosten erläutert, beginnend mit der Darstellung des Begriffs der „ersten Tätigkeitsstätte“ gem. § 9 Abs. 4 EStG.

Allgemeines

Die Anwendung der steuerlichen Regelungen zur Entfernungspauschale, zur Auswärtstätigkeit und zur doppelten Haushaltsführung gehört zur alltäglichen Berufspraxis von Angehörigen der steuerberatenden Berufe und von Mitarbeitern der Finanzverwaltung. Dabei kam es in der Vergangenheit häufig zu unterschiedlichen Auffassungen über die Auslegung der entsprechenden Vorschriften. Aufgrund der daraus resultierenden, umfangreichen Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2014 klarstellende Änderungen im Einkommensteuergesetz vorgenommen.

In einer Beitragsreihe geben wir einen Überblick über die einzelnen Neuregelungen und Ergänzungen. Neben dem Gesetz und den Lohnsteuerrichtlinien bi...