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Auswirkungen des neuen Entgelttransparenzgesetzes
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAG-57564 Anfang Juli dieses Jahres ist das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (kurz: Entgelttransparenzgesetz – EntgTranspG) in Kraft getreten. Höchste Zeit also für die betriebliche Praxis, sich mit den gesetzlichen Neuerungen im Detail auseinanderzusetzen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Zweck und Inhalt des Gesetzes
[i]Bekräftigung des Verbots der Entgeltdiskriminierung wegen des GeschlechtsDas EntgTranspG soll für Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern sorgen. Zu diesem Zweck bekräftigt das Gesetz zunächst das Verbot der geschlechtsbedingten Entgeltdiskriminierung. Zur Durchsetzung des Gebots des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sieht das Gesetz neben einem individuellen Auskunftsanspruch der Beschäftigten insbesondere spezifische Berichtspflichten und Prüfverfahren für die Arbeitgeber vor.
Individueller Auskunftsanspruch der Beschäftigten
[i]Gilt ab dem 6.1.2018 in Betrieben mit mehr als 200 BeschäftigtenDer individuelle Auskunftsanspruch ist das Kernstück des EntgTranspG. Er steht Beschäftigten in Betrieben mit i. d. R. mehr als 200 Arbeitnehmern bei demselben Arbeitgeber zu. Der Auskunftsanspruch besteht erstmals nach einem Übergangszeitraum von sechs Monaten ab dem . Danach können Beschäftigte Auskunft über Kriterien und Verfahren der Ermittlung des e...