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Quantile in der BFH-Rechtsprechung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB MAAAG-57561 Auch die digitale Betriebsprüfung erreicht langsam, aber stetig den BFH. In einem ersten Beschluss vom - X B 16/17 NWB PAAAG-52009 konnte sich der X. Senat des BFH mit Fragen rund um die sog. Quantilsschätzung befassen. Ein Beschluss des IV. Senats des nahm auf diesen Bezug und hob den NWB TAAAG-40468 (Parallelverfahren) nach der Beschwerde der Kläger hin auf.
Ausführlicher Beitrag s. .
[i]Auch bei der Quantilsschätzung gilt die „Drei-Stufen-Theorie“Der X. Senat des BFH versteht die Quantilsschätzung als eine Sonderform des Zeitreihenvergleichs und wendet die in seiner Senatsrechtsprechung entwickelten Voraussetzungen an. Grundsätzlich ist der Zeitreihenvergleich nur als Verprobungsmethode anzuwenden. Er helfe also dabei – so der BFH –, den „Anfangsverdacht“ einer formell nicht ordnungsgemäßen Buchführung zu begründen. Als Schätzungsmethode sei er nur im Rahmen der sog. „Drei-Stufen-Theorie“ möglich. Seien keine materiellen Mängel der Aufzeichnung feststellbar, gelte die Quantilsschätzung als Schätzungsmethode grundsätzlich nachrangig zu anderen. Die fehlende Eignung dieser anderen...