Zur Feststellungslast bei Kindergeld wegen durch Behinderung des Kindes verursachter Unfähigkeit zum Selbstunterhalt
Leitsatz
Der notwendige Ursachenzusammenhang für die Unfähigkeit eines Kindes zum Selbstunterhalt aufgrund einer Behinderung im Sinne
des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG ist nach den Gesamtumständen des konkreten Einzelfalls regelmäßig dann gegeben, wenn für das
Kind ein Grad der Behinderung von 50 % oder mehr festgestellt wird und besondere Umstände hinzutreten, aufgrund derer eine
Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheint.
Ob ein Kind von der gesetzlichen Krankenkasse wegen seiner behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt in die Familienversicherung
des Kassenmitglieds aufgenommen wird, entfaltet keine Bindungswirkung für die von der Familienkasse vorzunehmenden Beurteilung
(§ 63 Abs. 1 S. 2 EStG i.V.m. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG).
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 6/2018 S. 315 SAAAG-57841
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht
, Urteil v. 29.05.2017 - 3 K 6/13
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