Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
5. Aufl. 2017
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§ 192 BewG Bewertung in Erbbaurechtsfällen
R B 192.1, 192.2 ErbStR 2011, H B 192.1 ErbStH 2011.
Ramb, Die neue Bedarfsbewertung eines Erbbaurechts bzw. Erbbaugrundstücks, NWB 2009, 2352; Drosdzol, Aktuelle Entwicklungen der erbschaftsteuerlichen Grundstücksbewertung, ZEV 2012, 17; Bruschke, Erbbaurechte und belastete Grundstücke, ErbStB 2012, 310; weitere Literatur s. vor §§ 192 – 197 BewG.
I. Bedeutung und Überblick von der Vorschrift
1§ 192 BewG ist die Ausgangsvorschrift für die Bewertung von Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind. Das Erbbaurecht ist seiner Natur nach ein dingliches Recht an einem Grundstück. Es vermittelt nach § 1 Abs. 1 des Erbbaurechtsgesetzes (ErbbauRG) das veräußerliche und vererbliche Recht auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Gebäude zu haben. Es trennt das Eigentum an dem Grundstück von dem Eigentum an dem auf dem Grundstück befindlichen Gebäude unabhängig davon ab, ob das Gebäude wesentlicher Bestandteil des Grundstücks oder Scheinbestandteil ist (vgl. §§ 94, 95 BGB). Die Nutzungsbefugnis des Erbbauberechtigten erstreckt sich zunächst nur auf das Gebäude sowie den für das Gebäude erforderliche Grundstücksteil. Es ist jedoch gem. § 1 Abs. 2 ErbbauRG zulässig und wohl auch die Regel, das Erbbaurecht...