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Sozialversicherungspflicht | Dozent bei einem Weiterbildungsinstitut selbständig tätig
Wer als Dozent bei einem Weiterbildungsinstitut tätig wird, ohne weitergehend in dessen Organisation eingegliedert zu sein, übt die Tätigkeit als Selbstständiger aus. Eine Sozialversicherungspflicht besteht daher nicht.
Die Klägerin, ein gemeinnütziger Aus- und Weiterbildungsdienstleister, führte mit einem sog. Trainerpool, zu dem auch der beigeladene Dozent von 2009 bis 2010 gehörte, an ihren Standorten Lehrgänge durch. Die beklagte DRV stellte im Rahmen eines vom Dozenten 2013 angestrengten Statusfeststellungsverfahrens fest, dass er abhängig beschäftigt gewesen sei. Dieser Auffassung ist das SG Stuttgart mit seinem Urteil entgegengetreten. Der Beigeladene sei nicht in den Betrieb der Klägerin eingegliedert gewesen. Dass entsprechende Lehrpläne zu beachten seien, begründe keine ...