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GmbH | Amtsniederlegung des (Fremd-)Geschäftsführers
Die Niederlegung des Amtes des Geschäftsführers einer GmbH ist im Grundsatz selbst dann wirksam, wenn objektiv kein wichtiger Grund vorliegt (vgl. u. ) oder sie zur Unzeit erfolgt. Davon wird nur im Falle des Rechtsmissbrauchs eine Ausnahme gemacht.
Nach der vom BGH [i]infoCenter „Gesellschafter-Geschäftsführer“ NWB XAAAB-04820 entwickelten Rechtsprechung liegt ein Rechtsmissbrauch vor, wenn es sich bei dem sein Amt niederlegenden Geschäftsführer um den einzigen handelt, dieser zugleich alleiniger Gesellschafter ist und er davon absieht, einen neuen Geschäftsführer für die Gesellschaft zu bestellen. Grund für die Missbilligung der Amtsniederlegung oder der Abberufung in derartigen Fällen ist die Zurückstellung überwiegender Interessen anderer...