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Einkommensteuer | Berücksichtigung der Beiträge anderer Versorgungseinrichtungen bei der Anwendung der Öffnungsklausel – Nachweisobliegenheiten bei einem „Spin-off”
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Hat ein Steuerpflichtiger Beiträge an mehrere Versorgungseinrichtungen geleistet, bezieht er aber S. 2965zunächst nur Renteneinnahmen aus einem einzigen Versorgungswerk, sind in die Prüfung der Voraussetzungen der Öffnungsklausel gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 2 EStG alle von ihm geleisteten Beiträge an Versorgungseinrichtungen einzubeziehen, die zu Leibrenten und anderen Leistungen i. S. von § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG führen können. (2) Die Nachweisobliegenheit und das Nachweisrisiko für das Vorliegen der Voraussetzungen einer steuerfreien Einlagenrückgewähr im Rahmen eines sog. Spin-off treffen den Anteilseigner (Bestätigung des NWB EAAAF-83721). (3) § 16 Abs. 4 EStG ist nicht dahingehend [i]Karrenbrock, NWB 43/2016 S. 3216auszulegen, dass wirtschaftlich zusammenhängende Veräußer...