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Mandatsniederlegung bei aussichtsloser Rechtsverfolgung
BGH-Urteil zur Mandatsniederlegung eines Revisionsanwalts auf Steuerberater übertragbar
[i]Zu Kündigungsvereinbarungen Hamminger NWB 48/2016 S. 3622Abschluss und Beendigung von Steuerberatungsverträgen gehören zum Alltag jeder Steuerberatungspraxis, auch wenn dabei über deren rechtliche Hintergründe und die möglichen Konsequenzen nicht immer in der gebotenen Weise reflektiert wird. Dies zeigt sich gerade bei einer vorzeitigen Mandatsbeendigung durch den Steuerberater. Hier können leicht sowohl haftungs- als auch vergütungsrelevante Stolpersteine übersehen werden. Eine aktuelle Entscheidung des NWB UAAAG-44396) verdeutlicht dies. Dort hatte zwar kein Steuerberater, sondern ein Revisionsanwalt das Mandat wegen Aussichtslosigkeit der weiteren Rechtsverfolgung mittels Nichtzulassungsbeschwerde gekündigt. Doch ist die im Streitfall damit verbundene Problematik einer Honorarkürzung bei einer vorzeitigen, kündigungsbedingten Vertragsbeendigung auch auf einen Steuerberater übertragbar. Auch dieser wird sich in einer vergleichbaren Prozess- oder Verfahrenskonstellation fragen, ob er jedenfalls bei aussichtsloser Rechtsverfolgung das „letzte Wort“ hat oder selbst in diesem Fall den Weisungen seines Mandanten folgen muss.
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