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Rechnungsabgrenzungsposten als Anwendungsfall des Realisationsprinzips
BFH-Urteil vom 15.2.2017 - VI R 96/13
[i]BFH, Urteil vom 15.2.2017 - VI R 96/13 NWB QAAAG-48573 Mit Urteil vom - VI R 96/13 NWB QAAAG-48573 hat der BFH entschieden, dass ein buchführender Landwirt, der ein Entgelt für die zeitlich nicht begrenzte Verpflichtung, seine Landwirtschaft nicht über den bisherigen Umfang hinaus zu erweitern, erhalten hat, zur Wahrung des Realisationsprinzips einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden habe. Es [i]infoCenter „Land- und Forstwirtschaft“ NWB JAAAB-14442 handelt sich um eine Entscheidung des VI. Senats, auf den vom an die Zuständigkeit für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft übergegangen ist; zuvor (seit dem ) war der IV. Senat für diese Materie zuständig.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Der Fall
[i]Entschädigungszahlung aus zeitlich unbefristeter Unterlassungsverpflichtung eines Landwirts Der Kläger, ein Landwirt, hatte für die Dauerverpflichtung, den Schweinemastbetrieb auf seiner Hofstelle nicht über den bisherigen Umfang hinaus zu erweitern und auf den Aussiedlungsgrundstücken gar keine Schweinemast zu betreiben, vom Zweckverband eine Entschädigung erhalten. Streitig war die Frage, ob und in welcher Höhe der Kläger den sofortigen Gewinnausweis für die Entschädigungszahlungen aus der zeitlich unbefristeten Unterlassungsverpflichtung durch Au...