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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 7 V 7097/17

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1EStG § 63 Abs. 1EStG § 64 Abs. 2EStG § 65EGV 987/2009 Art. 60 Abs. 1 FGO§ 69 Abs. 2 S. 2 FGO§ 69 Abs. 3 S. 1 FGO § 69 Abs. 4 S. 2 Nr. 2

AdV-Antrag an das Gericht

Drohen der Vollstreckung

Kindergeldanspruch des in Deutschland ansässigen Vaters für seine im Haushalt der Mutter in Polen lebenden Kinder

Leitsatz

1. Die Zugangsvoraussetzungen des § 69 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 FGO für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) an das FG sind gegeben, wenn bei Antragseingang die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist verstrichen ist und keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass vor der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen noch einmal eine weitere Zahlungsaufforderung oder Ähnliches ergehen würde.

2. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob dem in Deutschland ansässigen und berufstätigen Vater Kindergeld für seine im Haushalt ihrer Mutter in Polen lebenden Kinder versagt werden darf, wenn die Festsetzung polnischen Kindergelds abgelehnt worden ist und die Mutter der Auszahlung des (deutschen) Kindergelds an den Vater zugestimmt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAG-57198

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 17.07.2017 - 7 V 7097/17

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