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Überlassung von Jobtickets an Arbeitnehmer
Die Regeln für steuer- und beitragsfreie Zahlungen des Arbeitgebers
Immer mehr Arbeitgeber suchen nach Wegen, um ihre Arbeitnehmer stärker an das Unternehmen zu binden. Dabei nutzen einige die Möglichkeit der zusätzlichen Zahlung, um z. B. erhöhte Aufwendungen des Arbeitnehmers zu verringern (z. B. Fahrtkosten). Wenn es um zusätzliche Zahlungen geht, dann fällt auch immer das Stichwort „Jobticket” – denn dieses kann ggf. steuer- und beitragsfrei zur Verfügung gestellt werden. Vielleicht ist auch für die Arbeitnehmer Ihrer Mandanten das Jobticket ein Thema?
I. Allgemeines
[i]Zur Überlassung eines Firmenwagens s. Stier, NWB Infos für Steuerfachangestellte 2/2015 S. 3Einige Arbeitnehmer erhalten für ihre dienstlichen Fahrten und für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Allerdings steht diese Möglichkeit nicht jedem Arbeitnehmer zur Verfügung. Somit bleibt für viele nur die Fahrt mit dem eigenen Pkw oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. In Ballungszentren und Großstädten braucht der Arbeitnehmer für die Fahrt mit dem eigenen Pkw neben dem Fahrzeug selbst auch noch eine Menge Geduld. Nicht selten ist die Fahrt zum Arbeitsplatz mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden, denn der Arbeitnehmer verbringt nicht wenig Zeit im Stau der Großstadt...